Herrn
Santa Claus
Eisbärenweg 6
1224 Nordpol
Berlin, 4. August 2014
Betrifft: Geschenk Nr. 4 aus ihrer Lieferung vom 24.12.2013
Sehr geehrter Herr Claus!
Hiermit möchten wir Beschwerde über das vierte Geschenk, das sie unserer Mandantin am 24.12.2013 zugestellt haben, einreichen. Es handelte sich hierbei um einen himmelblauen Bikini der Marke Playgirl, Körbchengröße B.
Am 15.7.2014 trug es sich zu, dass unsere Mandantin in oben genanntem Bikini einen Surfkurs am Strand von Honolulu, Hawaii, besuchte, wo sie ihren Urlaub mit ihrem Ehemann verbrachte.
Aufgrund der ausgesprochenen Knappheit dieses Bikinis und der daraus resultierenden tiefen Einblicke folgte aus dem Besuch des Surfkurses der Coitus mit dem Kursleiter.
Aufgrund dieses Coitus, den der Gatte unserer Mandantin von seiner Strandliege aus beobachten konnte, reichte dieser am 20.7. schließlich die Scheidung ein, woraus unserer Mandantin ein großer finanzieller Aufwand erwächst.
Da Sie, Herr Claus, für Auswahl und Zustellung des Geschenkes verantwortlich und für die Überprüfung der Angemessenheit und Tauglichkeit des Geschenkes für den/die EmpfängerIn haftbar sind, fordern wir Sie hiermit zu einer Schadensersatzzahlung an unsere Mandantin auf.
Ansonsten behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen und in Erwartung Ihrer Überweisung,
Dr. Iustus Müller
Kanzlei KMB
Hat dies auf fruehstuecksflocke rebloggt und kommentierte:
Heute ging mit Urlaubspost mein bereits 50. Beitrag auf dem Tintenfleck online – Wow. Einfach nur wow. Ich hätte nie gedacht, dass ich so lange durchhalte, geschweigedenn auch noch so erfolgreich bin. Es gibt doch tatsächlich Leute, die meine Texte nicht nur lesen, sondern auch mögen.
Fazit: Das Projekt „Tintenfleck“ ist eindeutig ein Erfolg.
Hiermit möchte ich allen danken, die mich zu Texten inspirieren, mich beim Schreiben, Posten und Bloggen unterstützen, motivieren und die mein Online-Leben so sehr bereichern! Danke für alles!
Und jetzt bleibt nur noch eins zu tun: Ich gönne mir wohlverdienten Urlaub ;)
Also ich finde ja, der werte Gemahl der Mandantin hätte vor dem Coitus immer noch dazwischengehen können, wenn er schon persönlich bei selbigem beobachtend anwesend war… Dafür dem armen Herrn Claus die Schuld zu geben, ist ziemlich unfair, dieser Iustus sollte mal ein wenig Recht pauken :P