Urlaubspost

Herrn
Santa Claus
Eisbärenweg 6
1224 Nordpol

Berlin, 4. August 2014

 

Betrifft: Geschenk Nr. 4 aus ihrer Lieferung vom 24.12.2013

 

Sehr geehrter Herr Claus!

Hiermit möchten wir Beschwerde über das vierte Geschenk, das sie unserer Mandantin am 24.12.2013 zugestellt haben, einreichen. Es handelte sich hierbei um einen himmelblauen Bikini der Marke Playgirl, Körbchengröße B.

Am 15.7.2014 trug es sich zu, dass unsere Mandantin in oben genanntem Bikini einen Surfkurs am Strand von Honolulu, Hawaii, besuchte, wo sie ihren Urlaub mit ihrem Ehemann verbrachte.

Aufgrund der ausgesprochenen Knappheit dieses Bikinis und der daraus resultierenden tiefen Einblicke folgte aus dem Besuch des Surfkurses der Coitus mit dem Kursleiter.

Aufgrund dieses Coitus, den der Gatte unserer Mandantin von seiner Strandliege aus beobachten konnte, reichte dieser am 20.7. schließlich die Scheidung ein, woraus unserer Mandantin ein großer finanzieller Aufwand erwächst.

Da Sie, Herr Claus, für Auswahl und Zustellung des Geschenkes verantwortlich und für die Überprüfung der Angemessenheit und Tauglichkeit des Geschenkes für den/die EmpfängerIn haftbar sind, fordern wir Sie hiermit zu einer Schadensersatzzahlung an unsere Mandantin auf.

Ansonsten behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor.

 

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen und in Erwartung Ihrer Überweisung,

Dr. Iustus Müller
Kanzlei KMB

Werbung